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Anzugsordnung
der Schützengesellschaft der Stadt Zell/Mosel e. V. vom 31.10.1993
§ 1 Präambel
Die Mitglieder der Schützengesellschaft tragen zu allen offiziellen Anlässen eine Uniform.
Diese Uniform wird von den Mitgliedern selbst beschafft und ist deren Eigentum.
Neue Mitglieder sind gehalten, sich baldmöglichst zu uniformieren. Bis dahin ist ein dunkler Anzug mit weißem Hemd, grünem Binder und Schützenhut zu tragen.
§ 2 Uniform
Die Schützenuniform besteht aus:
1. Schützenrock - grün - mit dunkelgrünem Kragen
2. schwarzer Hose, ohne Umschlag, Schützenfrauen mit schwarzen Rock (seit
Jahren geeinigt auch mit schwarzer Hose)
3. weißem Hemd, Schützenfrauen weiße Bluse
4. Binder - grün -, bei Beerdigungen - schwarz -
5. Schützenhut mit Spielhahnfeder
6. Schuhe und Strümpfe - schwarz -
7. Handschuhe - weiß -
Jungschützen: dunkle Hose, weißem Hemd, grünem bzw. schwarzem Binder
Die Schützenjacke ist auszurüsten mit:
1. Schulterstücken
2. Kragenabzeichen - Eichenlaub -
3. Wappen auf dem linken Oberarm
§ 3 Rangabzeichen
Die Aufgabenbereiche in der Gesellschaft werden durch Schulterstücke ausgedrückt.
Präsident - Major - Silber - geflochten -
stellv. Präsident - Oberleutnant - Silber - glatt - 1 Stern Gold
Hauptmann - Hauptmann - Silber - glatt - 2 Sterne Gold
1. Schatzmeister - Leutnant - Silber - glatt - (K - Gold)
1. Schriftführer - Leutnant - Silber - glatt - (S - Gold)
1. Schießmeister - Leutnant - Silber - glatt - (gekreuzte Gewehre)
Feldwebel Grün mit Silber durchflochten - 2 Sterne Silber
2. Schatzmeister Grün mit Siberrand (K - Silber)
2. Schriftführer Grün mit Silberrand (S - Silber)
2. Schießmeister Grün mit Silberrand (gekreuzte Gewehre)
Hauswart Grün mit Silberrand (Schlüssel und H – Gold)
Damenwartin Grün mit Silberrand (D – Silber)
Jugendwart Grün mit Silberrand
Fähnrich Grün mit Silberrand (Fahne und F – Gold)
1. Beisitzer Grün - geflochten
2. Beisitzer Grün - geflochten
Schützen Grün - glatt -
Bei Mehrfachfunktionen werden die Schulterstücke des höheren Ranges getragen.
Die Kragenabzeichen der Mitglieder sind „Silber“, die des Vorstandes „Gold“.
§ 4 ehemalige Vorstandsmitglieder
Tritt ein Schütze aus dem Vorstand aus, legt er wieder
1. Kragenabzeichen - Silber -
2. Schulterstücke - Grün - glatt -
an.
In Anerkennung geleisteter Dienste kann
- für eine 5-jährige Vorstandstätigkeit eine Tresse in „Silber“
- für eine 10-jährige Tätigkeit zwei Tressen in „Silber“
verliehen werden. Diese Tressen sind am Ende der Schulterstücke anzubringen.
Nur der Präsident trägt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geflochtene grüne Schulterstücke mit 1 goldenen Stern, nach mehr als 10-jähriger Amtszeit mit 2 Sternen.
§ 5 Ehrenchargen
Ehrenchargen tragen die Schulterstücke des Ranges, in welchem sie die Ehrenmitgliedschaft erhielten.
Der niedrigste Rang hierzu ist: Leutnant.
§ 6 Schützenkönig
Der Schützenkönig trägt in seinem Amtsjahr die Schulterstücke des Schützenkönigs
Grün - geflochten - mit eingeflochtenem Goldband und aufgesetzten Kronen,
bei offiziellen Auftritten die Königskette der Schützengesellschaft.
Adjutanten: Die Adjutanten des Schützenkönigs tragen silbergeflochtene Adjutantenschnüre an der rechten Schulter.
§ 7 Adlerkönig - Ärmelbänder
Ärmelbänder werden auf dem linken Rockärmel, beginnend 6 cm über Ärmelunterkante, in der Reihenfolge ihrer Verleihung getragen.
Der Adlerkönig trägt das dunkelgrüne Ärmelband mit der Aufschrift „Adlerkönig“ und dem gestickten goldenen Eichenlaub.
§ 8 Orden und Ehrenzeichen
Zur Uniform dürfen alle Schützen-, Kriegs- und Zivilauszeichnungen getragen werden. Kriegs- und Zivilauszeichnungen jedoch nur als Ordensspange in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form.
Das Tragen von „am Bande“ verliehenen Schützenorden als Ordensspange wird empfohlen.
Schützenorden ohne Band werden an einer Ordenskette getragen, die von der linken Schulter (Schulterstück) etwa zum oberen Jackenknopf führt.
Alle Orden werden auf der linken Brustseite getragen. Nur der Königsorden halbhoch auf der rechten Seite.
Ehrennadeln der Verbände werden in der jeweils höchsten Stufe auf dem Binder getragen.
Meisternadeln und Leistungsabzeichen in der jeweils höchsten Stufe pro Disziplin und der Klasse beginnend, auf dem linken Rockaufschlag.
Jungschützen: Orden und Meisternadeln auf dem Binder.
§ 9 Geltungsbereich
Diese Ordnung ist für alle Mitglieder der Schützengesellschaft verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen können nur von einer ordentlichen Schützenversammlung mit zweidrittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung obliegt dem stellvertretenden Präsidenten, dem auch die Beschaffung und Verwaltung der Effekten unterliegt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Anzugsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung der Schützengesellschaft der Stadt Zell (Mosel) e.V. vom 31. Oktober 1993 beschlossen. Hiermit wird die alte Anzugsordnung vom 06. September 1984 ungültig.
Es obliegt jedem ehemaligen Vorstandsmitglied, sich nach der alten Anzugsordnung vom 06. September 1984 oder nach dieser Ordnung zu richten. Diese Regelung gilt für Vorstandsmitglieder, die vor dem 31. Oktober 1993 dem Vorstand angehörten.
Zell (Mosel), den 31. Oktober 1993
gez. Arnold Pütz - Präsident
gez. Elmar Justen - Hauptmann
gez. Hubert Küppers - 1. Schriftführer
gez. Wolfgang Menten - 1. Kassierer
Anzugsordnung zum ausdrucken HIER! [68 KB]
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